metaapes unterzeichnet den Code of Conduct des BVDWs
Als Mitglied des Arbeitskreises Affiliate-Marketing setzt sich die metaapes GmbH aktiv für die Qualitätssicherung im Affiliate-Marketing ein.
Ziel des "Code of Conduct" ist die Unterbindung von missbräuchlicher Verwendung von Affiliate-Marketing Links und die hohe Trafficqualität dauerhaft zu sichern.
Als Unterzeichner des "Code of Conduct" verpflichtet sich die metaapes GmbH zur Einhaltung folgende Richtlinien zur Verbesserung und Qualitätssicherung im Affiliate-Marketing:
- Umfelder/Werbemethoden: Wir stimmen überein, dass wir generell keine Insertion auf Seiten mit nach deutschem Recht rechtswidrigen Inhalten und keine nach deutschem Recht rechtswidrigen Werbemethoden akzeptieren.
- Cookies: Es muss ein Werbemittelkontakt (durch Click oder View) mit dem Endnutzer stattfinden, um ein Cookie setzen zu dürfen.
- Adware: Wir sind uns einig, dass Software-gestützte Trafficgenerierung ein valides Publisher-Modell ist. Wir akzeptieren aber keine Adwares, bei denen der Endnutzer die Installation der Software nicht selbst bestimmen und auch nicht wieder selbst deinstallieren kann.
Weiterhin darf die eigentliche Zielseite, auf die ein Endnutzer navigieren möchte, durch die Adware für den Nutzer nicht verändert werden. Wenn ein User eine Website aufruft (u.a. Type-In, Click auf Link), darf dieser Aufruf nur nach der Zustimmung des Users durch eine Adware umgeleitet werden. - Trafficbroker: Unter Trafficbrokern verstehen wir Publisher, die nicht nur den Traffic eigener Sites vermarkten, sondern auch den Traffic fremder Websites.
Die Netzwerke sind angehalten, mit Trafficbrokern gesonderte Verträge abzuschließen, um eine Vereinbarkeit des gelieferten Traffics mit dem Code of Conduct zu gewährleisten.
"Mit der Unterzeichnung des "Code of Conduct" möchten wir unseren hohen Anspruch an Transparenz und Qualität im Affiliate Marketing unterstreichen." (Viengmany Vongpraseut, Geschäftsführerin der metaapes GmbH)


